Unterstützte Beschäftigung (UB) - § 38 a SGB IX
seit dem 01.01.2009 - gesetzlich verankerte Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit einem besonderen Unterstützungsbedarf
Mit dem Ziel:
Es gilt der Grundsatz: ,,Erst platzieren, dann qualifizieren"
Die unterstütze Beschäftigung verläuft in 3 Phasen:
Individuelle Verweildauer der Teilnehmer in der untertützten Beschäftigung:
Ansprechpartnerin:
Diana Noack
Doberaner Straße 114
18057 Rostock
Tel.: +49 381 - 252 48 48
Fax: +49 381 - 461 397 21
Mail: d.noack@ohne-barrieren-ev.de